Kosten 

 

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meinen Mandanten eine flexible, faire und nachvollziehbare Honorargestaltung anzubieten. Dabei kann Ihre Angelegenheit wahlweise nach Stundensatz, nach einzelnen Leistungen oder pauschal als vorab vereinbarter Fixpreis abgerechnet werden. Da jedes Rechtsproblem einzigartig ist, muss auch die Honorierung an den Einzelfall angepasst werden können.

In Gerichtsverfahren rechne ich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ab. Sollte Ihre Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt haben, tragen Sie grundsätzlich keine Anwaltskosten. Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen bzw. deckt diese das konkrete Verfahren nicht, so rechne ich Ihnen gegenüber meine erbrachten Leistungen quartalsweise ab. Je nach Ausgang des Verfahrens kann die Gegenseite zur Tragung meiner Kosten verpflichtet sein.

 

Bei Vertragserrichtungen- und prüfungen und bei sonstigen Beratungsleistungen erfolgt die Abrechnung üblicherweise nach einem vorher mit Ihnen vereinbarten Stundensatz oder einem Pauschalpreis.

 

Für viele Menschen ist die Sorge vor hohen Anwaltskosten eine Hürde auf dem Weg zu ihrem Recht. Ich biete Ihnen die Möglichkeit einer ausführlichen Erstberatung (Dauer in etwa 1 Stunde) zu einem Fixhonorar von 240€ (inkl.Ust).

 

Im Zuge des Beratungsgespräches erfolgt eine ausführliche Erörterung der weiteren Kosten bzw. des Kostenrisikos.

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten der Erstberatung ausschließlich mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet.

 

Die Übernahme von Mandaten erfolgt ausschließlich zu den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte.

Rechtsanwaltskanzlei

Mag. Christoph Marik

Hauptstraße 46 

2492 Eggendorf

T +43 (0) 660 4384383

Kanzleizeiten:

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